Auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung am 17.08.2023 hat die Mitgliederversammlung des Dorf- und Heimatvereins Isselhorst erstmalig eine Beitragsordnung verabschiedet. Diese Beitragsordnung dient der Transparenz gegenüber allen Mitgliedern, welche finanziellen Verpflichtungen sie gegenüber dem Verein haben, und vereinfacht dem Vorstand den Einzug der Mitgliedsbeiträge. In diesem Rahmen wurde auch einstimmig beschlossen zum einen die Mitgliedsbeiträge zu erhöhen (die letzte Erhöhung war im Jahr 2016), zum anderen wurden neue Mitgliedssstufen zu vergünstigten Konditionen eingeführt. Nachfolgend die Beitragsordnung.


Beitragsordnung des Dorf- und Heimatverein Isselhorst e.V.

Die Mitgliederversammlung des Dorf- und Heimatverein Isselhorst e.V. hat am 17.08.2023 folgende Beitragsordnung beschlossen. Sie wird wirksam zum 01.01.2024.

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

2. Die festgesetzten Beträge werden rückwirkend zum 1. Januar des Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

3. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Beitragszahlung befreit.

§ 3 Beiträge

1. Der jährliche Beitrag beträgt für

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 0,-€
  • Azubis, freiw. Wehrdienstleistende, Bufdis, Studenten (18 bis 27 Jahre)* 25,-€
  • Erwachsene (Einzelperson), ggf. mit Kindern bis zum 18. Lebensjahr 33,-€
  • Ehepaare, Lebensgemeinschaften & Familien mit Kindern bis zum 18. Lebensjahr 42,-€
  • Ehrenmitglieder 0,-€

*gegen Nachweis

2. Der Verein erhebt keine Aufnahmegebühr.

3. Der Verein erhebt keine Umlagen.

4. Nachweise für einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag (gekennzeichnet durch *) sind unaufgefordert jährlich bis spätestens 28.02. dem Verein vorzulegen, vorzugsweise per E-Mail an verwaltung@dhvi.de. Erfolgt kein Nachweis wird der Beitrag für einen Erwachsenen erhoben.

5. Der Beitrag wird zum 15.03. eines Jahres eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat.

6. Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.

7. Bei Rücklastschriften sind vom Mitglied für Bankgebühren als Bearbeitungsgebühr 7,00€ zu zahlen.

8. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihren Jahresbeitrag unaufgefordert bis spätestens 31.03. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.

9. Für Beitragsrückstände werden Mahngebühren in Höhe von 5,00€ pro Mahnung erhoben.

10. Erfolgt der Vereinsbeitritt unterjährig wird der Beitrag anteilig erhoben.

11. Erfolgt der Vereinsbeitritt nach dem 15.03. wird der anteilige Beitrag des Eintrittsjahres zum 15.12. eingezogen. Erfolgt der Vereinsbeitritt nach dem 15.12. wird der anteilige Beitrag des Eintrittsjahres zusammen mit dem Beitrag des Folgejahres eingezogen. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen und unterjährig eingetreten sind, entrichten ihren Jahresbeitrag unaufgefordert zu identischen Fristen.

§ 4 Vereinskonto

Bank Sparkasse Gütersloh-Rietberg-Versmold

IBAN DE24 4785 0065 0015 7817 94

BIC WELADED1GTL

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

Schreibe einen Kommentar